Stand GOÄ-Novelle
Die aktuelle Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wird derzeit novelliert. Ein Entwurf für eine neue GOÄ (GOÄ-Novelle), ein Produkt unter den Vorgaben der Vorgängerregierung (!), wurde bereits verabschiedet und ist zeitnah in den Ministerien abzustimmen. Die Novellierung ist notwendig, da die aktuelle GOÄ aus den 1980er Jahren stammt und den aktuellen medizinischen Standards nicht mehr entspricht.
Die neue GOÄ-Novelle wurde auf dem Deutschen Ärztetag verabschiedet. Unsere Forderungen fanden dabei keine Berücksichtigung, und sämtliche Befürchtungen haben sich leider bestätigt. Sollte die Bundesregierung und der Bundesrat dieser Version zustimmen, ist mit erheblichen Konsequenzen zu rechnen, was wir auch bereits auf der Hompage publiziert haben (https://bddh.org/aktuelles/beitrag/neue-goae-verabschiedet).
Wichtige Aspekte beeinhalten:
- erhöhter bürokratischer Aufwand bei der Abrechnung: bei mehr als fünf Leistungen aus dem Laborkapitel (Abschnitt M III.08) ist künftig eine Begründung erforderlich. Zusätzlich muss die entsprechende Leitlinie zitiert werden.
- die Vergütung von Gerinnungsanalysen wurde im Vergleich zur derzeit gültigen GOÄ durchschnittlich um 11,5 % abgewertet.
Beide Punkte sind aus Sicht des BDDH nicht nachvollziehbar:
Eine sinnvolle und aussagekräftige diagnostische Abklärung einer thrombotischen oder hämorrhagischen Diathese erfordert stets mehr als fünf Untersuchungen. Die vorgegebene Einschränkung auf fünf Parameter entbehrt jeglicher fachlicher Grundlage, ist somit willkürlich und nicht angemessen, um eine adäquate hämostaseologische Abklärung ztu gewährleisten. Hiermit wird die Versorgungsqualität massiv eingeschränkt, potentiell schwerwiegende Folgen für Patienten aufgrund diagnostischer Lücken werden – unbewusst oder gewusst – billigend in Kauf genommen.
Auch die Verschlecherung der Vergütung durch Abwertung von Laborleistungen ist nicht nachvollziehbar. Medizinische Einrichtungen stehen bereits unter erheblichen Druck durch stetig steigende Kosten. Steigende Reagenzien-, Personal-, Miet- und Personalkosten führen seit vielen Jahren zu steigenden Kosten der Analytik. Aufgrund der erheblichen Kostensteigerungen seit 1996–dem Jahr der letzten GOÄ-Reform – wäre eine deutliche Steigerung der Honorare längst überfällig gewesen. Die Reform ist somit inadäquat und geht an der aktuellen Realität in Deutschland vorbei.
Auch aus anderen Reihen wurde die neue GOÄ stark kritisiert, dennoch wurde sie auf dem Deutschen Ärztetag mit großer Mehrheit (212 Ja-Stimmen bei 19 Nein-Stimmen) verabschiedet. Der Hintergrund scheint die Sorge der Ärzteschaft zu sein, dass – sollte jetzt kein eigener Kompromissvorschlag mit den privaten Krankenversicherungen eingebracht werden – eine von oben verordnete GOÄ noch gravierendere Einschnitte mit sich bringen könnte.
Der Plan der BÄK (Bundesärztekammer) ist, dass der gemeinsame Entwurf der GOÄ-Novelle nun der neuen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) überreicht werden soll. Dann erst kann die Verordnung im Bundeskabinett besprochen und ggf. beschlossen werden. Der Verordnungsgeber kann dann die neue GOÄ mit Zustimmung des Bundesrats als Rechtsverordnung umsetzen. Es wurden erste Kontakte von Seiten der KBV und BÄK zur neuen Regierung konstruktiv hergestellt. Hierbei gab es zahlreiche Rückfragen zu der von dem Deutschen Ärztetag verabschiedeten GOÄ-Novelle. Trotz des Votums existiert ein weiterer (erheblicher) Klärungsbedarf – nicht nur von Seiten der Berufsverbände. Die BEIHILFE, die bis dato auch kaum Gehör gefunden hat, hat erhebliche Einsprüche, u.a. erhöhter Dokumentationsaufwand, erhöhter Begründungsaufwand, Reduktion von Ansprüchen und Vergütungen, neue Therapieformen, neue Diagnostikformen, und ist auch (noch) anzuhören.
Die aktuelle Bundesregierung, insbesondere Bundeskanzler Friedrich Merz im ganz aktuellen Austausch mit der KBV (Dr. med. Andreas Gassen), will auch diese offenen Fragen erst geklärt wissen und keinen „Schnellschuß“ hinlegen. D.h. die aktuelle GOÄ-Novelle, ein Produkt unter den Vorgaben der Vorgängerregierung (!), wird weiter Zeit bis zu einer Finalisierung benötigen und nicht ungeprüft von der aktuellen Bundesregierung übernommen. Von einem (zeitnahen) Gesetzesentwurf ist derzeit keine Rede mehr....
Eine Konsequenz ist jetzt einvernehmlich und konstruktiv erreicht worden: Die KBV (inklusive ALLER Berufsverbände) nimmt ab sofort an Parteitagen der demokratischen Mitte (CDU, CSU, SPD) teil und auch diese Stimme (inklusive ALLER Berufsverbände) wird nun erstmals direkt gehört. Also doch noch etwas Licht im Tunnel nach jahrelanger konstruktiver Kommunikationsverweigerung der Vorgängerregierung. Der Vertretung der BÄK (Bundesärztekammer) ist erneut die Frage zu stellen, ob sie – entsprechend ihrer Aufgabe - in diesem Verfahren ALLE ärztlichen Interessen vertritt.
Der gesamte Vorstand des BDDH sieht das bisherige Handeln der Vertretung der BÄK (Bundesärztekammer) sehr kritisch und stimmt diesem auch weiterhin NICHT zu ! Jedes Mitglied des BDDH soll sich diesbezüglich bitte nochmals seine eigene Meinung bilden, ob die BÄK auch wirklich unsere Interessen vertritt.
News zur ePA (elektronische Patientenakte)
Die verpflichtende Einführung der ePA (elektronische Patientenakte) ist erneut verschoben worden. Als frühstmöglicher Termin wird nun der 01.10.2025 angesehen.
Vor Einführung sind noch folgende ärztliche Forderungen, die auch vom BDDH mit 27 anderen Berufsverbänden aufgestellt wurden und auch der Gematik (Nationale Agentur für Digitale Medizin) und d ALLEN PVS (Praxisverwaltungssystemen) über die KBV übermittelt wurden, umzusetzen:
- Befüllung: Einstellen von Dokumenten in die ePA durch eine Vertragsarztpraxis erfolgt über die Praxisverwaltungssoftware (PVS). Um einen reibungsloseen Ablauf zu gewährlasten, ist ein einfaches Befüllen der ePA absolut erforderlich. Hierbei hängt der Einstellungsaufwand nicht zuletzt von der Qualität der Umsetzung im PVS ab. In vielen PVS-Systemen ist der Aufwand erheblich, was wiederum zu einer Belastung der medizinischen Einrichtungen führt.
- Lesen: Entscheidend für einen reibungslosen Ablauf im stressigen Praxisalltag ist ferner, dass eine anlassbezogene Einsicht von relevanten Dokumenten aus der ePA durch den Vertragsarzt möglich ist. Die Herausforderung ist es, unter einer ggf. großen Anzahl von Dokumenten schnell die richtige Information zur Betreuung des Patienten im jeweiligen Fachgebiet zu finden. Die Befüllungsqualität und ggf. gezielte Abfrage der ePA über das PVS wären hier entscheidend – Aspekte, die aktuell durch die PVS kaum oder nicht möglich sind. Kein Arzt wird die Zeit im Praxisalltag finden, bei jedem Patienten alle Dokumente der ePA hinsichtlich einer möglichen klinischen Relevanz zu überprüfen.
Die Veröffentlichung und Weitergabe der Informationen durch Gematik, KBV und Berufsverbände soll im 3. Quartal 2025 erfolgen. Es würde nicht überraschen, wenn dann aufgrund einer ausstehenden Lösung für o.g. Aspekte eine erneute Verschiebung der verbindlichen Verwendung der ePA beschlossen würde.
Ambulante Gentherapie für die Hämophilie B
Der pharmazeutische Unternehmer (PU) CSL Behring Deutschland führt die Verhandlungen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen fort, um eine Einigung z.B. im Rahmen von Rabattverträgen nach § 130c SGB V zwischen den gesetzlichen Krankenkassen mit diesem PU zu erreichen. Die Verhandlungen sind mit der Spectrum-K am weitesten fortgeschritten. Damit wäre dann auch eine Vergütung der ärztlichen Leistungen, die nicht im EBM abgebildet sind, im Rahmen der Versorgungsverträge nach § 132i verhandelbar.
Für den Vorstand des BDDH:
Priv.-Doz. Dr. med. Jürgen Koscielny, Vorsitzender
Priv.-Doz. Dr. med. Christoph Sucker, 1. Beisitzer
Article published online:
14 August 2025
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